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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Fahrfehler sind keine Kavaliersdelikte!

15.10.2015 | FAHRSCHUL-WISSEN

Gerade die kleinen Dinge zählen im Straßenverkehr Schulterblick, Rechts vor Links, halten am Stoppschild: Jeder Autofahrer weiß, wie korrektes Verkehrsverhalten funktioniert. Doch nur die wenigsten wenden dieses Wissen an. „Hand aufs Herz, halten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen und den vorgeschriebenen Abstand immer ein?“, fragt Michael Stehle, Inhaber der Micha´s Fahrschule. „Ich kenne nur wenige Leute, die diese Frage mit einem ehrlichen Ja beantworten können.“ Der engagierte Fahrlehrer verbringt viel Zeit damit, seinen Schülern diese Verhaltensregeln einzuprägen. Und er prägt ihnen ein, sie nach Bestehen der Prüfung nicht wieder zu „vergessen“, nur weil andere Verkehrsteilnehmer sich nicht daran halten. „Wer unsere Schule durchlaufen hat weiß, wie wichtig die kleinen Dinge sind“, erklärt Michael Stehle. „Durch Abbiegen ohne Schulterblick kommt es zum Beispiel immer wieder zu schweren Unfällen mit Radfahrern.“ Doch viele Autofahrer verzichten aus Bequemlichkeit auf vermeintliche Kleinigkeiten wie den Schulterblick. Ebenso wird es als Kavaliersdelikt angesehen, auch mal mit 70 km/h durch die Stadt zu rasen, wenn man es gerade eilig hat. „Dabei besteht noch nicht einmal ein Rechtsanspruch auf die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, weiß Fahrschulinhaber Michael Stehle. „Unter gewissen Umständen kann Tempo 40 schon zu hoch sein.“ Selbst nach einer hervorragenden Ausbildung kommen junge Autofahrer schnell in Versuchung, das Gelernte wieder über Bord zu werfen, wenn sie sehen, dass sich niemand daran hält. „Erfahrene Verkehrsteilnehmer sollten ein Vorbild für die Jugend sein. Dass sie stattdessen Fehlverhalten vorleben, ist verantwortungslos. Wir alle sollten uns regelmäßig fragen, was uns wichtiger ist: Ein wenig Bequemlichkeit oder Sicherheit im Straßenverkehr – für uns und für andere“, so Michael Stehle. Nicht nur das Fahren mit zu geringem Abstand oder zu hoher Geschwindigkeit sind die Ursache zahlreicher Auffahrunfälle, sondern oft ist es einfach die Faulheit, den Blinker zu setzen. Kleine Dinge machen oft einen großen Unterschied. Gerade im Straßenverkehr sollten wir das nicht vergessen! Fragen zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr beantwortet Michael Stehle gern unter der Durchwahl 01727318445 oder direkt in den Fahrschulen in Hechingen, Bechtoldsweiler und Grosselfingen.

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Endlich Durchblick beim Thema Anhänger!

15.07.2015 | FAHRSCHUL-WISSEN

B, B96 und BE: wie viel Anhang ist erlaubt? Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Sofern die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Anhängers höher ist als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination eine zGM von 3.500 kg nicht überschreiten. „Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Michael Stehle von Micha´s Fahrschule. „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das Anhängegewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“ Für größere Gespanne braucht man einen eigenen Führerschein. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE. Fahrlehrer Michael Stehle erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE berechtigt darüber hinaus zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“ Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung. „Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welchen Weg Sie sich entscheiden", rät Fahrschulinhaber Michael Stehle. „Und gehen Sie dabei nicht nur vom Jetzt-Zustand aus, sondern denken Sie auch an die Zukunft. Die zGM von 4.250 kg kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät Michael Stehle, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein. Zur richtigen Anhänger-Klasse berät Michael Stehle Interessenten gern telefonisch unter 01727318445 oder direkt in der Fahrschule: Micha´s Fahrschule, Herrenackerstraße 25, 72379 Hechingen.

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